Auf ein Gesuch des Vorstandes des St. Elisabethen-Vereins um Beihülfe aus städtischen Mitteln zur Speisung armer Schulkinder wurde dem Verein auf vierzehn Tage eine wöchentliche Beihülfe von dreißig Thalern bewilligt und vor weiterer Beschließung der Vorsitzende ersucht darüber Informationen einzuholen ob eine Einigung oder ein Zusammenwirken der Armenverwaltung mit dem Elisabethen Verein nicht zu ermöglichen ist.
a.u.s.
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