3/ Rentablösung
Nachdem der jetzige Besitzer der Mühle am Hammthore, die auf dem Grundstücke und Gebaulichkeiten zu Gunsten der Stadt Neuss lastende Grund- rente von neun Thalern dreizehn Sgroschen fünf Pfg. nach Tit. III. Art. 2 des Decrets vom 18./ 29. Dezember 1790 zum 20 fachen Betrage der Rente mit Hinzufügung eines Zehntels für die Nichtberechtigung eines Grundsteuer- Abzuges im Gesammtbetrag von zweihundert sieben Thaler fünf und zwanzig Sgr zwei Pfg. abgelöst und den Betrag der Stadtkasse eingezahlt hat, genehmigt Stadtrath die zur Sicherheit der Rente beim Hypotheken- Amt zu Crefeld am zweiten März achtzehnhundert neun und sechtzig Band 624 No. 281 bewirkte Inscription nunmehr löschen zu lassen, wozu der Vorsitzende autorisirt wird.
a. u. s.