Der Vorsitzende referirt die Gründe, welche ihn bewogen haben, die schon mehrmals angeregte Aufhebung des Leihhauses zur Tagesordnung zu bringen. - Nachdem schon in der vorigen Sitzung die Angelegenheit besprochen und nach mehrmaliger reiflicher Berathung wird ein Vertagungsantrag abgelehnt und beschließt hierauf die Versammlung im Prinzip die Leihanstalt aufzuheben, behält sich jedoch über die Zeit, von wo ab die Geschäftseinstellung zu erfolgen hat, weitere Beschlußfassung vor.
a. u. s.
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