5./ Viehmarkt
Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß in Betreff des
[Nächste Seite] schon mehrfach zur Sprache gebrachten, den hiesigen Weidviehmarkt mehr und mehr schädigenden Sonntags-Handel in den Ställen, wodurch das Vieh dem Markt ganz entzogen wird, ein Arrangement mit den Haupt-Handels- leuten in Aussicht stehe, wonach die Handelsleute sich gegen Verwirkung einer Conventionalstrafe verpflichten Sonntags und in den Ställen keine Geschäfte abzuschließen. - Dahingegen habe sich die Stadt zu verpflichten jeden dieser Convention nicht beitretenden Handelsmann sowohl vor als nach dem Markte von der Weide auszuschließen. - Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit diesem Arrangement ein- verstanden und autorisirt den Vorsitzenden demnach einen Vertrag zu stande zu bringen. Sodann wird die Anstellung eines Controleurs für die Weide genehmigt und dazu der HafenmeisterKoenen designirt.a. u. s.
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