Band 56: Eintrag vom  14. August 1871 (Nr. 238)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5./ Viehmarkt

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß in Betreff des

[Nächste Seite] schon mehrfach zur Sprache gebrachten, den hiesigen Weidviehmarkt mehr und mehr schädigenden Sonntags-Handel in den Ställen, wodurch das Vieh dem Markt ganz entzogen wird, ein Arrangement mit den Haupt-Handelsleuten in Aussicht stehe, wonach die Handelsleute sich gegen Verwirkung einer Conventionalstrafe verpflichten Sonntags und in den Ställen keine Geschäfte abzuschließen. - Dahingegen habe sich die Stadt zu verpflichten jeden dieser Convention nicht beitretenden Handelsmann sowohl vor als nach dem Markte von der Weide auszuschließen. - Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit diesem Arrangement einverstanden und autorisirt den Vorsitzenden demnach einen Vertrag zu stande zu bringen. - Sodann wird die Anstellung eines Controleurs für die Weide genehmigt und dazu der HafenmeisterKoenen designirt.

a. u. s.