Nach Kenntnißnahme von der Landräthlichen Verfügung vom 30. Juli curant wegen der in der Zeit vom 30. Augustbis 4. September zu erwartenden Einquartirung erklärt sich Stadtrath damit einverstanden, daß die Verpflegung der einzuquartirenden Truppen gegen die bestimmungsmäßige Vergütung Seitens der Quartierträger erfolgt.
a. u. s.