Auf den Antrag des Bürgerschützen Vereins nun einen städtischen Zuschuß zur Bestreitung der mit den Kirmesfestlichkeiten verbundenen Kosten und namentlich auch behufs Anschaffung eines Ehrenpreises für die eingeladenen auswärtigen Schützen, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung einen Betrag von 50 Thlr. welches aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse dem hiesigen Schützen-Comite auszuzahlen ist.
Actum ut supra