Der Vorsitzende trägt der Versammlung vor, daß der Reservefonds der Sparkasse und der Leih-Anstalt Ende dieses Jahres die Summe von ca 35,000 Thlrn. erreichen wird, wovon nach Eingehung der Leih-Anstalt 20,000 Thaler auf die Sparkasse fallen würden, und könne mithin, wie schon mehrfach von der Stadtverordneten-Versammlung als Wunsch ausgesprochen, der auf der Leih-Anstalt verbleibende Betrag von 15,000 Thalern zu dem neuesten Schulbau verwandt werden, worüber definitive Beschlußfassung vorbehalten bleibt. - Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf, daß der der Sparkasse verbleibende Reservefonds von 20,000 Thlr. mit 4 1/2 Prozent verzinst und diese Zinsen im Betrage von 900 Thlrn.
[Nächste Seite] [Nächste Seite] da die Stadt Neuss ohne Staatszuschuß die Anstalt nach den neueren Anforderungen nicht zu erhalten vermöge.Sollte der Herr Erzbischof auf diese Bitte mit Rücksicht auf die dem Curatorium gestellte kurze Frist in längstens 8 Tagen keine Zusage gemacht haben, so erklärt Stadtrath sich nicht länger an die Bestimmung des §. 7 in dem Vertrage vom 2. April 1850 gebunden, weil die in §. 11 des Vertrages vom 2. April 1850 ausdrücklich vorbehaltene staatliche Genehmigung dem §. 7 in rechtlich bindender Form nicht zu Theil geworden, genehmigt dem Antrage des Curatoriums entsprechend die Aufhebung und Streichung des §. 9 der Dienst-Instruction für das Curatorium vom 29. Dezember 1851.
a. u. s.