Band 47: Eintrag vom  9. Februar 1844 (Nr. 68)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erbauung eines eigenen Lokales für die im Hospital untergebrachten Irren.

Dem Stadtrath wurden in heutiger Sitzung die Eingabe der Hospital-Commission vom 29. Januar courantvorgelegt, in welcher diese Behörde die Nothwendigkeit darstellt, daß zur Unterbringung dürftiger Irren hiesiger Stadt, vorzüglich weiblichen Geschlechts, ein besonderes Local auf einen Theil des Hospital-Gartens gebaut werde.

Bei den in der neuern Zeit häufig vorkommenden Fällen von Irrsinn kann der Stadtrath die Ansicht von der Nothwendigkeit eines solchen Lokales nur theilen, und er ist ebenfalls damit einverstanden, daß es vor der Hand nur der Einrichtung von fünf der im Plane bezeichneten Zimmer zu einem Kosten-Betrage von 732 Thalern 13 Silbergroschen 7 Pfennig bedürfen. Es wurde dabei bemerkt, daß der Bau jedoch so anzulegen sei, daß derselbe später ohne besondre Kosten vollständig ausgeführt und nöthigenfalls mit einem Stockwerke versehen werden können.

Die Kosten des öffentlich zu verdingenden Baues übernahm der Stadtrath auf Rechnung

[Nächste Seite] der städtischen Casse, da es dem Hospitale anerkannter Maßen an den dazu erforderlichen Mitteln gänzlich mangelt.

Actum ut supra