Nach Vernehmung eines Gesuchs von H. J. Linden um Erbreiterung eines Stück des Trottoirs in der Mühlenstraße mittels Verlegung der Straßenrinne, ersucht Gemeinderath den Bürgermeister im Benehmen mit der Commission für Bauwesen, diese Angelegenheit nach Gutdünken zu erledigen. Jedenfalls hätten aber die betheiligten Hauseigenthümer die Kosten der vorzunehmenden Arbeiten zu tragen. actum ut supra