Ein Gesuch des PromenadenAufsehersArbeiters Krenseler um Befreiung seines Hundes von der Hundesteuer, weil er den Hund zur Beaufsichtigung der Promenaden-Anlagen nothwendig habe kann nicht anerkannt werden. Dahingegen wird ein anderes Gesuch von Heinrich Berger um Befreiung von derselben Steuer für seine zwei zum Botenge- schäft zu benutzenden Hunde berücksichtigt und die Freilassung genehmigt.
a. u. s.