Auf eine Reklamation der Firma Rosellen & Cie um Erstattung von Lichterkosten genehmigt die Versammlung für ein Schiff die Hälfte der gezahlten Lichterkosten mit 5 Thlr 28 Sgr. und für das andere Schiff die gezahlten Erftgebühren von 5 Thlrn 16 Sgr 8 Pfg zur Rückzahlung.
a. u. s.