Es erfolgt Mittheilung von einer Verfügung Königlicher Regierung vom 16. des Monats, wonach dieselbe vor Genehmigung zum Verkaufe des vor dem Rheinthor an der Neuss-Uerdinger Staatsstraße gelegenen Hospitalgrundstücks noch den Namen des betreffenden Ankäufers resp. von wem das Kaufangebot gemacht worden ist und zu welchem Zwecke das Grundstück voraussichtlich benutzt werden soll, wissen will. Ferner wird die Anlegung des Kaufpreises möglichst in Grundbesitz anempfohlen und Auskunft erfordert, wie event. der Kaufpreis angelegt werden soll. - Behufs Prü-
[Nächste Seite] fung der in der Folge an die Königliche Regierung gelangenden VeräußerungsVorlagen verlangt dieselbe ferner die Einreichung einer Zeichnung der Stadt Neuss und Umgegend, aus welcher die Lage der der Stadt beziehungsweise den Armen und dem Hospital gehörigen Grundstücke genau ersichtlich ist, so wie eines hierzu aufzustellenden Verzeichnisses, welches die Lage, Größe, Beschaffenheit, Grund- bezw. Gebäudesteuer der gedachten Grundstücke enthält. Die Stadtverordneten-Versammlung spricht sich hierauf dahin aus, daß das Angebot von dem CommissionnairGladbach für einen Andern gemacht worden, dessen Namen noch nicht genannt werden soll. -Dem Vernehmen und Vermuthen nach soll dies der KaufmannWerhahn sein, welcher das Grundstück zum Bau von Arbeiterwohnungen, woran hier großer Mangel ist, benutzen will. - Wegen Unterbringung des KaufZur Anlegung desselben in Grundbesitz ist die jetzige Zeit ungünstig, abgesehen davon daß zur Requirung geeigneter Grundstücke sich selten Gelegenheit bietet. Zudem wird noch bemerkt, daß die Städtische Vertretung stets auf Vermehrung des städtischen Grundbesitzes Bedacht gewesen ist, und hat dieselbe noch im vorigen Jahre einen bedeutenden Wiesencomplex zur Anlegung von Substanzgeldern zur Summe von 6300 Thlr erworben. - Betreffend die von Königlicher Regierung geforderte Zeichnung, so lehnt die Versammlung die Bewilligung der dafür geforderten Summe von 120 Thaler, welche dieselbe nach Angabe des Kataster-Geometers Rappenhöner kosten soll, ab und bittet Königliche Regierung wegen des großen Kosten-Betrages von diesem Ansuchen Abstand zu nehmen.
a. u. s.