Ein Gesuch des PromenadenAufsehersArbeitersKrenseler um Befreiung seines Hundes von der Hundesteuer, weil er den Hund zur Beaufsichtigung der Promenaden-Anlagen nothwendig habe kann nicht anerkannt werden. Dahingegen wird ein anderes Gesuch von Heinrich Berger um Befreiung von derselben Steuer für seine zwei zum Botengeschäft zu benutzenden Hunde berücksichtigt und die Freilassung genehmigt.
a. u. s.