Einige Ansprüche auf Erstattung von Lichterkosten werden wie folgt berücksichtigt.
1/ Simons durch Erstattung der gezahlten Erftgebühren von 5 Thlr 4 Sgr 4 Pfg.
2/ Capell & Hoffmann, A.Linden, Nix & Comp. desgleichen im Betrage von zusammen 8 Thln 20 Sgr
3/ W. Josten desgleichen von 11 " 3 " 4 Pfg
a. u. s.