Auf den Antrag mehrerer Einwohner vor dem Oberthore wird die Anlage einer Laterne beschlossen, wenn zur Anlegung keine besondern Hindernisse entgegenstehen, worüber mit der Firma Sels zu verhandeln. Ebenso genehmigt Stadtrath die Anbringung eines Schutzgeländers von der Chaussee bis zur Erftschleuse.
a. u. s.