Nach einer Landräthlichen Verfügung vom 10. des Monats ist der von der Stadt im Juli eingezahlte Betrag von 1262 Thlr. 8 Sgr. zur Bestreitung der ersten Landlieferung erstattet und zur Zahlung an die Kreis-Communal-Kasse angewiesen. - Da der Fonds zur Unterstützung der Familien einberufener Reserven und Landwehrmänner beinahe erschöpft ist, so wird von der Landräthlichen Behörde vorgeschlagen den obigen Betrag zu dem Zwecke der Kreis-Communalkasse zu belassen, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt.
a. u. s.