Band 56: Eintrag vom  19. Oktober 1870 (Nr. 71)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Reserve-Lazareth

Der Vorsitzende theilt eine Landräthliche Verfügung vom 8. curant mit, wonach Seitens der Militair-Verwaltung die hiesige Tonhalle zur Einrichtung eines Reserve-Lazareths auf Grund des § 3 sub 3 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 requirirt worden ist. In Folge dessen habe die Uebergabe schon stattgefunden, und würde von den Eigenthümern der Tonhalle eine monatliche Miethe von 80 Thlrn gefordert. Die Versammlung ist mit der Zahlung dieses monatlichen Miethbetrages einverstanden. Anläßlich dieser neuen Anforderung an die hiesige Stadt, wodurch dieselbe ein neues bedeutendes Geldopfer zu bringen hat, beschließt die Versammlung die Aufhebung des Beschlusses vom 5. September des Jahres über die Bewilligung einer Beihilfe von 500 Thlrn. für die Saargegend.

a. u. s.