Auf den Vorschlag des Bürgermeisters beschließt die Versammlung den §. 3a des neuen Sparkassenstatuts, den §. 14 alinea 3 und den Schlußpassus des §. 18 alinea 1 ibidem, welche lauten:
§. 3 a "aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, welcher in "Behinderungsfällen durch den ersten Beigeordneten "vertreten wird.
§. 14 alinea 3 "bei allen Einlagen etc. ..... müssen ... geschehen "und mit den Unterschriften des Bürgermeisters oder "des ihn vertretenden ersten Beigeordneten etc.
§. 18 alinea 1. Schlußpassus. "diese Vermerke müssen nach §. 14 vom Bürgermeis"ter oder dem ihn vertretenden ersten Beigeordne"ten etc.
wie folgt zu fassen:
§. 3 a "aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, welcher "in Behinderungsfällen durch einen Beigeordneten "vertreten wird.
§. 14 alinea 3. "bei allen Einlagen etc. ... müssen ... geschehen "und mit den Unterschriften des Bürgermeisters "oder des ihn vertretenden Beigeordneten etc.
§. 18 alinea 1 Schlußpassus. "diese Vermerke müssen nach §. 14 vom Bürgermeister oder dem ihn vertretenden Beigeordneten" etc.