Auf den Vorschlag des Bürgermeisters erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß das alinea 1 des Schlußpassus des §. 2, welcher lautet:
"der Bürgermeister ist Präses des Curatoriums "und wird in Fällen der Abwesenheit oder "der Verhinderung durch den ersten Beigeordneten
[Nächste Seite] vertreten,"wie folgt, gefaßt werden
"der Bürgermeister ist .... und wird "in Fällen .... durch einen Beigeordneten "vertreten.
a. u. s.