2. Bei der Abstimmung über die Hafenbahn enthält Herr Melchers sich der Abstimmung. Mit den Stimmen Aller gegen die Stimmen der Herren Kaumanns & Francken, nachdem ein Antrag auf Vertagung seitens dieser Herren abgelehnt war, wurde beschlossen wie folgt:
1) St-V-V genehmigt die vorgelegten Aenderungen an dem Entwurf des Vertrages mit der Firma Werhahn betreffend die Anlage der Hafenbahn.
2) St-V-V beschließt, die Hafenbahn über dem Endpunkt der Werhahn' schen Bahn weiter zu führen, und zwar in directer Verlängerung bis zur Grenze des städtischen Eigenthums mit Ausziehgeleise bis Station 8 der Karte unter der Voraussetzung, daß die Firma Werhahn in Verbindung mit dem Bürgermeister die erforderlichen Schritte zur Errichtung der Conzession thut und, sofern es von der Stadt verlangt wird, den Bau der Bahn unter Controlle der Stadt für dieselbe ausführt.
Hierbei wurde wiederum stipulirt, daß die Kosten der für Rechnung der Stadt zu bauenden Strecke den Betrag von 50.000 Mark nicht überschreiten und die Bedingungen für den Betrieb in keinem Falle ungünstiger sein dürfen, als in den Normativbestimmungen für die linksrheinischen Anschlußbahnen festgestellt ist.
Sollten wider Erwarten die von der Stadt zu tragenden Kosten den vorgenannten Betrag übersteigen oder die von der Königlichen Eisenbahn-Direction gestellten Betriebs-Bedingungen ungünstiger ausfallen, als in den Normativbestimmungen festgestellt ist, und sollte in Folge dessen die Stadt auf die Ausführung der Bahn verzichten, so soll der Vertrag mit der Firma Werhahn als nicht bestehend betrachtet werden.
Die General-Unkosten für die auf Kosten der Firma Werhahn und für die auf städtische Kosten zu erbauende Bahn sollen nach Verhältnis der Dinge dieser Strecken ertheilt werden.
(Der erwähnte Antrag der Herren Kaumanns und Francken lautete: "St-V-V wolle die Beschlußfassung über die Hafenbahn vertagen bis zur Vorlage eines definitiven Projectes und Kostenanschlages."