Auf eine Anzeige des Promenaden-Aufsehers wegen Beschädigung der Promenadenwege durch die Fuhrwerke des Gerbers Derath ersucht die Versammlung den Vorsitzenden den g. Derath aufzufordern die Beschädigungen auszubessern, widrigenfalls die Stadt von dem vorbehaltenen Kündigungsrechte Gebrauch machen würde.
a. u. s.