Der Vorsitzende theilt mit, daß es nicht möglich sei, mit der Frau Wittwe Schramm eine Einigung herbeizuführen, weil die Wittwe Schramm nicht gewillt sei, einen Canal nach der Erft zu auf ihre Kosten herzustellen. Die Versammlung beschließt demzufolge das Gesuch derselben um käufliche Ueberlassung eines Theils des Convictgartens abzulehnen.