Band 56: Eintrag vom  3. November 1873 (Nr. 970)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Regulirung der Gehälter der Polizeidiener.

Die Versammlung beschließt außer der 4. Polizeidienerstelle noch eine fünfte und zwar jede der beiden mit einem Gehalte von vacante Feldhüterstelle mit 240 Th. Gehalt, 50 Th. Miethsentschädigung und 30 Th. Kleidergelder auszuschreiben.