Der Vorsitzende theilt mit, daß in der Töchterschule hierselbst, pro II. Quartal cr. 1587 Mark 50 Pfge Schulgeld eingenommen sind und die Solleinnahme 1875 Mark beträgt, so daß die Stadt pro II. Quartal cr. 287 Mrk 50 Pfg. zuzuschießen hat.
Wegen Befreiung zweier Kinder vom Schulgeld wird kein Beschluss gefasst.