Auf einen Antrag des Theodor Sassen bewilligt die Versammlung für dessen Kind, welches behufs seiner Ausbildung als Lehrerin die hiesige höhere Töchterschule besuchen soll, die Befreiung von Zahlung des Schulgeldes, zunächst jedoch nur für ein halbes Jahr. Die weitere Bewilligung soll von den Fortschritten die das Kind macht abhängig gemacht werden.