16. Verwendung von 5700 Mark auf dem Reservefonds der Sparkasse. Zum Schluße berichtet der Vorsitzende, daß die
[Nächste Seite] beantragte Verwendung von 5700 Mark aus dem Reservefonds der Sparkasse zur theilweisen Deckung des städtischen Deficits von dem Minister nicht genehmigt worden sei, weil nach § 2 des Sparkassenstatuts vom 19. Oktober 1874 eine derartige ≠ 2. November Verwendung nur dann eintreten könne, wenn der Reservefonds 10 Procent des nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre zu berechnenden Einlagekapital übersteigeDa nach dem Finalabschlusse vom 23. Januar cr. der Reservefonds der Sparkasse nunmehr 10% des Einlagekapitals überschreitet, so sei der Antrag auf nachträgliche Genehmigung der obengenannten Verwendung beim Ministerium zu wiederholen.