Der Bürgermeister legt der Stadtverordneten-Versammlung ein Recript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 12. August courant vor, worin diese höhe Behörde in Erwiderung auf den Antrag der Stadt, daß der Gewinnst-Überschuß pro 1866 sowie die vollen Gewinnste 1867/69 der Sparcasse und der Leih-Anstalt zur Bildung eines eisernen Bestandes an die Stadt-Kasse überwiesen werden mögen, bemerkt, wie sie mit Rücksicht auf die Grundsätze, welche neuerdings bei der Aufsicht über die Sparcassenverwaltungen maßgebend geworden sind, die Befürwortung dieses Antrages behufs Erwirkung der höheren Genehmigung von folgenden Bedingungen abhängig machen müsse: 1. Es sei für die Sparcasse im besonderen, 10 % des Gesammtbestandes der Sparcasse nach dem Durchschnitt der drei letzten Jahre betragender Reservefonds, welcher mithin von dem
[Nächste Seite]Reservefonds der Leih-Anstalt zu trennen sei, zu etabliren 2. den kleinern Einlegern, so lange deren Gesammtguthaben die Summe von 200 Thalern nicht übersteigt, seien die zu gewährenden Zinsen auf 4 % zu erhöhen. Da es nunmehr höheren Orts nachgegeben worden, die Sparcassenkapitalien in derselben beweglichen und thunlichst lukrativen Weise, wie es heutzutage bei soliden und rationell verwalteten Privat-Credit-Anstalten geschieht, - namentlich auch durch Discontiren von Wechseln rentbar zu machen, so werde die questirte Zinsenerhöhung, mit deren Beispiel schon mehrere Sparcassen vorangegangen sein, auch hier sich unschwer bewirken lassen.
Nach Berathung des Gegenstandes gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie es für angemessen erachte und hiermit beschließe, aus den künftigen Gewinnsten der Sparcasse allmählich einen besondern Reservefonds der Sparcasse bis zu der angegebenen Höhe neben dem Reservefonds der Leih-Anstalt anzusammeln, wie sie indessen es zunächst für dringend erachte, den Gewinnst-Überschuß pro 1866 und die Gewinnste pro 1867, 1868 & 1869 der früheren Beschließung gemäß, an die Stadtkasse zur Bildung eines eisernen Bestandes behufs Bestreitung unvorhergesehener und außerordentlicher Bedürfnisse zu überweisen. Indem dieselbe den Antrag auf höhere Genehmigung dieser Überweisung wiederholt, gibt sie die Versicherung, daß aus den Gewinnsten pro 1870 und futuro die Ansammlung des besondern Sparcassen-Reservefonds allmählich bewirkt werden solle. Bis dahin, daß diese Ansammlung vor sich gehe respective realisirt sei, könne der bei der Leih-Anstalt vorhandene gemeinsame Reservefonds als solcher für beide Anstalten dienen. Anlangend die Erhöhung der Zinsen von den Einlagen bis zu 4 % und die beweglichere Unterbringung der Sparcassen-Capitalien namentlich auf mittels discontiren von Wechseln, spricht sich die Versammlung dahin aus, daß beim discontiren von Wechseln die Sparcasse wohl nicht mehr Zinsengewinnst als gegenwärtig haben werde, da dieses Institut die bei den Banquiers übliche Provision von 73 % auf drei Monats-Papiere nicht erheben dürfte, und bei dem gewöhnlichen Wechsel-Discont, der gegenwärtig auf 4 % stehe, nicht so viel herauskomme, daß die Sparcasse selbst 4 % Zinsen zahlen, die Verwaltungskosten bestreiten und noch Zinsen-Überschuß als Gewinnst erzielen könne, wobei auch zu erwägen bleibe, daß durch etwaige Erweiterung das Geschäftsbetriebs der Sparcasse auch die Verwaltungskosten des
[Nächste Seite] Instituts vermehrt werden würden. Die StadtverordnetenVersammlung bittet daher Königliche Regierung, sich damit einverstanden erklären zu wollen, daß von der Verwirklichung des Vorschlages ad 2 betreffend Erhöhung der Zinsen von den Einlagen und beweglichere Unterbringung der Sparcassen-Capitalien, einstweilen Abstand genommen werde.actum ut supra