Band 52: Eintrag vom  27. April 1857 (Nr. 7 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Beschwerde darüber, daß der Gerber Schmitz eine städtische Mauer vor dem Oberthore bebaut und dadurch gleichzeitig das Erftufer-Aufschlags recht beeinträchtigt habe wurde an die Commission für städtisches Eigenthum zur Untersuchung überwiesen. Dieselbe habe auch Vorschläge zu machen, wie der städtische Platz an der Windmühle in der Folge am zweckmäßigsten zu verwenden sein dürfte.

Actum ut supra