Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzungen der städtischen Sparkasse wie folgt zu ändern: Zusatz zu § 7: "Rechtsverbindliche Unterschriften auf Wechsel und Schecks, Anweisungen und Akkreditiven leisten die vom Vorstand hierfür bestellten Beamten der Sparkasse. Es sind mindestens 2 Unterschriften erforderlich.