Auf Antrag des Comité's des Bürgerschützenvereins um Bewilligung eines Zuschußes zu den diesjährigen Feste,
[Nächste Seite] beschließt die Versammlung einen Zuschuß von 120 Mark zu bewilligen, mit der Maßgabe jedoch, daß derselbe erst nach Beendigung des Schützenfestes zur Auszahlung gelange.