8 Schützenfest.
Der Antrag des Comite's des Neusser Bürgerschützenvereins um Ueberlassung der städtischen Wiese vor dem
Hessenthor zur Abhaltung des diesjährigen Schützenfestes
wird unter der Bedingung genehmigt, daß die Wiese
sofort nach dem Feste wieder geräumt wird.
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