Der Vorsitzende legt eine gegen die Wählerliste eingereichte Reclamation des Kaufmanns Hoffstadt bezüglich der Berechnung der Gewerbesteuer der Wittwe Le Hanne in der Steuer des Herrn Barthel Le Hanne, vor und beschließt die Versammlung, die Wählerliste, da die Reclamation begründet sei, berichtigen zu lassen.