Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Königlichen Landrathsamtes worin mitgetheilt wird, daß in der Zeit vom 9. bis 20. Mai courant ca. 922 Landwehrleute und in der Zeit vom 23. Mai bis 3. Juni cr. ca 915 Landwehrleute zu Uebungen mit dem Infanterie-Gewehr M/71 bei Neuss zusammengezogen werden. Die Stadt soll sich nun darüber äußern, ob die angeführte Kopfzahl von Mannschaften, ohne daß eine Ueberbürdung der zur Quartierleistung verpflichteten zu befürchten wäre, untergebracht werden kann und ob die Stadt bereit ist, die Verpflegung der Leute zu übernehmen oder ob eine Selbstverpflegung durch die Mannschaften erwünscht erscheint .
Die Versammlung beschließt hierauf, die Frage, ob die Mannschaften, ohne daß eine Ueberbürdung der Quartierträger zu befürchten ist, untergebracht werden können, zu verneinen und eine Verminderung der Zahl der in Neuss unterzubringenden Leute zu beantragen .
Betreffs der Verpflegung wird vorläufig Beschluss vertagt. Ferner beschließt die Versammlung, die auf Neuss fallende Einquartirung für Rechnung der Stadt unterzubringen und zwar die Officiere in den Gasthöfen und die Mannschaftten in Massenquartieren und soll pro Mann und Tag eine Mark bezahlt werden; die Gesammtsumme der von der Stadt gezahlten Einquartirungskosten sollen demnächst auf die Gesammtbevölkerung je nach den Steuerbeträgen repartirt werden; jedoch ist es jedem Quartierträger freigestellt, seine Einquartirung auch selbst zu halten respective unterzubringen .