Auf einen Antrag der Erben Fullen, um käufliche Ueberlassung eines kleinen Wegestreifens an der Kuhstraße beschließt die Versammlung, das qu. Terrain
in der Größe von 8 1/2 Ruthen zu 12 Marks pro Ruthe zu verkaufen .
Verlegung d. 'alten Kuhstraße' wg. fehlender gütlicher Einigung untersagt, 1873; heute
Marienstraße; Entwässerung d. Häuser d. Firma Wilhelm Werhahn in Kanal d. #O