Band 52: Eintrag vom  05. Dezember 1859 (Nr. 527 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Ausgleichung eines Prozesses der Armen-Verwaltung.

Der Versammlung wird von dem Stande der Prozeßsache der Armen-Verwaltung mit dem GastwirtheFranken Kenntniß gegeben, woraus dieselbe entnimmt, daß es nach Lage der Sache räthlich erscheint, wo möglich einen Vergleich zu Stande zu bringen, daß die Armen-Verwaltung demgemäß in der Art sich mit dem q Franken verständigt habe, daß Letzterer, dem die Benutzung des streitigen Terrains zur Überfahrt auf sein Grundstück nach wie vor zugestanden werden soll, 20 Thlr und die Verwaltung den Rest der aufgegangenen Prozeßkosten zu tragen habe.

Die Armen-Verwaltung bittet, zu diesem Vergleiche um die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung und der Königlichen Regierung.

Die Versammlung findet die Ausgleichung angemessen und ertheilt ihrerseits ihre Zustimmung.

actum ut supra