Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 3. dieses Monats wird vorgelegt, wornach über die weitern Instandhaltung und Beaufsichtung des Neuß-Gladbacher Communalstraße durch die betheiligten Gemeinden Beschluß zu fassen und zu dem Ende von der Stadtverordneten-Versammlung ein Deputirter für die anzuberaumende gemeinsame Berathung zu wählen ist. Vorher habe die Versammlung sich jedoch mit Rücksicht auf die abgenommene Barriergeld-Einnahme darüber auszusprechen, ob die gemeinsame Unterhaltung und der Wegegeld-Empfang ferner fortbestehen soll, oder nicht, vielmehr jeder Gemeinde die Unterhaltung ihrer Wegestrecke unter Aufhebung des bisherigen Verfahrens zu überweisen sein werde.
Die Versammlung gibt ihre Erklärung dahin ab, daß die gemeinsame Unterhaltung und der Wegegeld-Empfang für die Folge aufzuheben, und jeder Gemeinde die Unterhaltung der Wegestrecke unter Aufhebung des bisherigen Verfahrens zu überlassen sein dürfte. Als Deputirten zur Vertretung der Gemeinde bei der anzuberaumenden gemeinsamen Berathung wurde Herr Stadtverordneter M. Frings und für dessen Verhinderung MHerr Beigeordneter Thywissen als Stellvertreter gewählt.
actum ut supra