Auf den Antrag des Adam Viehmann um Erlaubnis an seinen neu zu erbauenden Hinterhause nach der Prome- nadenseite hin die Fenster im Erdgeschoß 1,88 Meter Höhe vom Fußboden und die in der ersten Etage wie gewöhnliche Aussichtsfenster anlegen und eine Scheibe der betreffenden Fenster zum oeffnen einrichten zu dürfen, beschließt die Versammlung, die Anlage der Fenster nach der Pro- menade hin gegen Ausstellung eines notariellen Rever- ses und Zahlung einer jährlichen Abgabe von 25 Pfennigen zu gestatten .
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