Der Holzhändler Stübben von Hülchrath, welchem für das unerlaubte Fällen einer Esche in der Promenade am Oberthor die Pflanzung einer neuen Esche und die Zahlung eines Betrages von 5 Thaler an die Armenkasse auferlegt worden, trägt in einem Gesuche vom 20. vorigen Monats vor, wie das Fällen der Esche nicht aus Muthwillen geschehen, sondern in Folge der übrigen Baum-Fällungs-
[Nächste Seite] Arbeiten unvermeidlich gewesen sei.Die Versammlung nahm Veranlassung, ihren früheren Beschluß dahin zu modifiziren, daß der p Stübben eine neue schlanke, drei Zoll starke Esche an der betreffenden Stelle pflanze und für deren Aufkommen garantie und außerdem den Holzwerth der ursprünglichen Esche mit 1/2 Thaler an die Stadt vergüte.
a.u.s.