Ein Antrag des M. H. Prinz um Pachtung des Grasnutzes der Promenade und des oberen Raumes des seinem Hause gegenüber liegenden städtischen Thurmes wird unter folgenden Bedingungen acceptirt: die Pachtung erfolgt für die Zeit vom 11. November 1869 bis 10. November 1874 zu einem jährlichen Pachtpreise von 20 Thlrn. - Die Abhaltung städtischer Feste in den Promenaden wird vorbehalten und hat der Anpächter in diesen Fällen nach den ersten Schnitt weder EntschädigungEntschädung noch Pachtnachlaß, vor dem ersten Schnitt ???ber auch nur ratirlichen Pachtnachlaß zu beanspruchen. Der Pächter bleibt außerdem noch verpflichtet die Grasflächen durch Düngung, Ausbesserung schlechter Stellen, Ausrottung des Unkrautes zu verbessern.
a.u.s.