Das Gesuch der 3. Lehrerin Kahle ihr Gehalt dem der 2. Lehrerin gleichzustellen wird genehmigt und zwar vom 1. Januar d.J. ab; ebenso wird auf das Gesuch der Wittwe Roettig um Erhöhung ihrer Remuneration für Ertheilung des Näh- und Strickunterrichts in der evangelischen Schule beschlossen, die Remuneration von 25 auf 40 th. vom 1. Januar c. ab zu erhöhen.