Band 58: Eintrag vom  24. Januar 1876 (Nr. 640 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Etat und Umlage-Modus .

Der Vorsitzende legt den Etat pro 1876 vor und wird die Einnahme in allen Theilen genehmigt . Die einzelnen Titel der Ausgabe werden durchberathen

[Nächste Seite] und beschließt die Versammlung unter Berücksichtigung einer bereits früher genehmigten Erhöhungen noch folgende Erhöhungen respective Ermäßigung eintreten zu lassen:

Titel:I. Artikel 3 bei den Büreaukosten des Bürgermeisters eine Erhöhung von 360 Mark;

" " Art. 11. Remuneration des Verwaltungsdieners eine Erhöhung von 60 Mark;

.. II. Art. 20 Kosten der Unterhaltung der Feuerlöschgeräte und Löschungskosten eine Erhöhung um 200 Mark und zwar sollen von den 1200 Mark 300 auf Unterhaltung der Löschgeräte und 900 auf Löschungskosten kommen.

" II. Art. 22 Kosten der öffentlichen Beleuchtung eine Erhöhung von 100 Mark. " " " 24 Kosten der öffentlichen Plätze und Canäle eine Erhöhung von 120 Mark;

Hierbei wird gleichzeitig beschlossen eine von dem p. Kren- seler vorgelegte Rechnung über Mehrausgaben, abzuweisen:

" _ Art. 28 Kosten der Verpflegung der Municipalgefangenen eine Erhöhung von 200 Mark;

" III. Art. 2. Feuerversicherungsbeiträge eine Erhöhung von 105 Mark, wegen allgemeiner Erhöhung der Versicherungen der städtischen Gebäude;

" IV. .. 2. Zur Refundation eine Erhöhung von 450 Mark;

" V. .. 3.4.5 und 6 Unterhaltung der Brücken, Pumpen, Wasserleitungen und Rinnen im Ganzen eine Erhöhung von 1530 Mark;

" - " 9 Bei Unterhaltung der Communalwege sind die Erhöhungen durch Feststellung des Wegebau-Etats genehmigt.

" V " 12. Unterhaltung der Gräben, sowie zur Verbesserung der Wiesen eine Erhöhung von 300 Mark für Aufbringen von Superphosphat;

" V " 13. Unterhaltung der Promenaden eine Erhöhung von 800 Mark für Beschaffung einer tüchtigeren Arbeitskraft zur Beaufsichtung;

" - " 16 u 17. Unterhaltung der Wachtstube und Unterhaltung des Arrest- hauses , nach dem dreijährigen Durchschnitt eine Ermäßigung von 15 respective 12 Mark;

" VI - Die Erhöhungen bei Tit VI sind durch den Armen - und Hospital - Etat festgestellt;

" VII Art. 6, 20, 21. Erhöhung der Lehrer- und Lehrerinnen-Gehälter für Lehrer Krahforst, Fräulein Breuer und Kahle sind durch die Gehaltsscala und die Dienstzeit der betreffenden justificirt;

" VII .. 22.29 Gehälter der Lehrerinnen Diederichs und Silling eine Erhöhung von 60 Mark auf Grund des heute gefaßten Beschlusses der Versammlung das Gehalt der 4ten Lehrerinnen von 780 auf 840 Mark zu erhöhen;

Ferner wird mit Bezug aufg Art. 5 u. 14 (Frl. Busch u. Fischer)

[Nächste Seite] beschlossen, den Lehrerinnen, welche die Stellen der 4. Lehrer innehaben, auch das volle Gehalt der Stellen zu zahlen. Die Erhöhung von 731 Mark 25 Pfennigen auf 975 Mark hat ihren Grund darin, daß im Etat pro 1875 nur das Gehalt für 3/4 Jahr vorgesehen war.

Mit Bezug auf Art. 31 u .40, 52 Gehalt, Miethsentschädigung und Feder und Dintegeld der 2. Lehrerin an der Mädchenzahl- schule beschließt die Versammlung dies Gehalt pp. bei Titel VII. abzusetzen und dem Tit IX. Extraordinaria zuzuschreiben, bis eine definitive Entscheidung betreffs dieser Stelle eingegangen sei.

Tit: VII. 49 u. 50.Reparaturen in den Elementarschulen und Neuanschaffung in denselben eine Erhöhung von 200 Mark .

Tit: IX. 30. Für unvorhergesehene Ausgaben eine Erhöhung von 2028 Mark gegen den Voranschlag, weil 1200 Mark für die Lehrerin Wentges von Tit: VII. auf Tit: IX. 30 übernommen und ≠ ca 720 Mark für Ersatz der Schwestern vom armen Kinde Jesu durch weltliche Lehrerinnen vom 1. Octo- ber courant vorgesehen sind.

Sodann wird der Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 369100 Mark festgestellt .

Zur Aufbringung des Deficits von 145912 Mk. 45 Pfgn wird bestimmt, daß 1. von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % Zuschläge, 2. " " Gewerbesteuer ................. 15 % " , 3. als Communaleinkommensteuer von je 3 Mark der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassensteuer und Einkommensteuer a. von der Stufe 2 der Klassensteuer 1 1/2 M. oder 50% b. " " " 3 " " 3 Mk oder 100% c. " " " 4 und höheren Stufen sowie von

der Einkommensteuer 5 Mark 50 Pfgn oder 183 1/3 % erhoben werden .

Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung werden vertagt .