Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß nach dem Gutachten der zwei Experten unter Zuziehung eines Obmannes die Stadt an Werhahn wegen Versagung der Bauerlaubniß die Summe von 16 441 Mark zu zahlen habe. Der Stadtverordnete Franken machte darauf aufmerksam, daß nach § 46 der Städteordnung hierzu die Genehmigung der Regierung erforderlich sei. Der Vorsitzende erklärt den Vergleich der Regierung vorzulegen und deren Entscheidung der Versammlung mitzutheilen.