4. § 2 soll lauten: In den im § 1 Ziffer 1,4,5,6,10,14
[Nächste Seite]gedachten Fällen erfolgt die Festsetzung der Steuer von Fall zu Fall durch die Gemeindebehörde. 5. Der bisherige § 2 wird § 3 (entsprechend der Musterordnung). 6. Die bisherigen §§ 3,4,5 fallen fort. 7. Desgleichen fällt § 6 weg; an dessen Stelle tritt als neuer § 4 der § 4 der Musterordnung mit dem in Coblenz genehmigten Zusatz, also in folgender Fassung: