Aus Anlaß der Errichtung von Neubauten haben sich die Grundstückseigentümer Wierich und Moll verpflichtet, die vor der Fluchtlinie der Körnerstraße liegenden Parzellen - Wierich Flur 3 L 138/27 und Moll Flur F N° 3808/351 - unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.
Die Arbeiter-Wohnungs-Genossenschaft hat sich aus Anlaß der Errichtung von Wohnungsbauten bereit erklärt, das zum Weißenbergerweg fallende Straßengelände unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.
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