Band 75: Eintrag vom  23. Juli 1929 (Nr. 1019)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Anfrage des Stadtverordneten Thomae betr. Zusammensetzung des Stadtausschusses.

Verwaltung erklärt, daß im Gegensatz zu den Vorkriegszeiten heute ein Stadtverordneter auch Mitglied des Stadtausschusses sein könne. Daß seiner Zeit bei Eintritt des Stadtverordneten Kreuels in das Stadtverordnetenkollegium von diesem die Niederlegung seines Amtes

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alsMitglied des Stadtausschusses gefordert worden sei, sei daraus erklärlich, daß die abändernden Bestimmungen damals nicht bekannt gewesen seien. Im Übrigen stehe Verwaltung auf 13. Abtretung von dem Standpunkt, daß der Stadtausschuß in ungesetzlicher Form bestehe, einmal, weil die Mitglieder nach der Neuwahl ihres Wahlkörpers - Stadtverordnetenversammlung - im Jahre 1924 nicht neugewählt worden seien, dann aber auch, weil sie durch den RegierungsPräsidenten nicht bestätigt seien und durch den Oberbürgermeister nicht in öffentlicher Sitzung der StadtverordnetenVersammlung in Eid und Pflicht genommen seien. Eine Klärung bei der Regierung werde unverzüglich veranlaßt.