Band 75: Eintrag vom  14. Januar 1930 (Nr. 1080)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
27. Ortsstatut über den Schlachthofzwang.

Auf Grund des § 10 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die kommunale Neugliederung des Rhein. Westf. Elek Industriegebietes vom 29. Juli 1929 wird hiermit bestimmt, daß das Ortsstatut betr. die Einführung des Schlachtzwangs in dem Gemeindebezirk der Stadt Neuss in der Fassung vom 21. Dezember 1908/16. März 1909 für die zum 1. August 1929 nach Neuss eingegliederten Gebietsteile von Uedesheim, Grimlinghausen, Norf und Hoisten - Weckhoven einstweilen d. h. auch über den 1. Februar 1930 hinaus bis zur endgültigen Regelung durch ortstatutarische Bestimmungen keine Anwendung findet.