Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. das Seminargebäude bleibt nach Möglichkeit für Schulzwecke erhalten, 2. im Anschluß an die städtischen höheren Schulen werden Aufbauklassen errichtet, sofern ein Bedürfnis für Einrichtung solcher Klassen vorliegt, 3. von der Errichtung einer selbständigen Aufbauschule wird abgesehen.