Verwaltung teilt mit, daß einem Beschlusse des Beirates der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen entsprechend den Beinamputierten, deren Einkommen neben der Rente mehr als 300,- M pro Monat betrage, eine Freifahrkarte nicht zustehe. Die Wohlfahrtsdeputation werde sich erneut mit der Frage befassen.