21. Anfrageder kommunistischen Stadtverordnetenfraktionbetr.
unberechtigte Wasserentnahme aus dem städtischen Leitungsnetz durch ein industrielles Werk. Verwaltung lehnt mit Rücksicht darauf, daß ein gerichtliches Verfahren schwebe, dem sie nicht vorgreifen dürfe, jedwede Auskunft ab.