Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Begebung eines Vorschußkredits von 200 000 M bei der Deutschen Bau- und Bodenbank in Essen und den hierfür eingegangenen Bedingungen.
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Verlängerung des kurzfristigen Darlehens der Bank für Handwerk und Gewerbe von 400 000 M zu den im Stadtverordnetenbeschluß vom 8.4.1930 festgelegten Bedingungen bis 1.10.1930 zu.
Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis davon, daß von dem der Stadt Neuss gewährten kurzfristigen Darlehen der Neußer Arbeiter-Wohnungsgenossenschaft von 250 000 M, 50 000 M zum 1.7.cr. zurückgezahlt werden und die restlichen 200 000 M zu 7 1/2 % Zinsen p.a. bis 1.10.1930 fest belassen werden.